Rechtsanwaltskanzlei Dr. Tatár László

Dr. Tatár László Rechtsanwalt, Fachjurist für Europarecht

Gerichte

Gerichtssystem der Republik Ungarn

In der Republik Ungarn wird die Justizgewalt vom sogenannten ordentlichen Gerichtssystem ausgeübt. Die Gerichte sind Folgende:

  • Kúria (Oberster Gerichtshof)
  • Tafelgerichte
  • Gerichtshöfe
  • Bezirksgerichte, Verwaltungs- und Arbeitsgerichte

Das Verfahren wird grundsätzlich von der Zivilprozessordnung und von der Strafprozessordnung geregelt, aber es gibt auch zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen, die Verfahrensrechtliche Vorschriften beinhalten.

 

Verfassungsgericht der Ungarischen Republik

Die grundsätzliche Aufgabe des Verfassungsgerichts ist es die verfassungsrechtliche Anforderungen im Staatswesen zur Geltung zu verschaffen. Das Verfassungsgericht entscheidet keine einzelnen Rechtsstreite, deshalb ist es auch kein Teil des Justizgewalts. Das Verfassungsgericht ist ein selbständiges sui generis Organ. Die Hauptaufgabe des Verfassungsgerichts ist es die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsnormen zu prüfen. (§ 32/A. Abs. (1) der Ungarischen Verfassung.). Das Verfassungsgericht ist berechtigt bei Verfassungswidrigkeit die Gesetze und andere Rechtsnormen zu vernichten. (§ 32/A. § Abs. (2) der Ungarischen Verfassung). Das Verfassungsgericht nimmt an der Gerichtsbarkeit nicht teil.

 

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften -Sitz: Luxembourg

Der Europäische Gerichtshof spielt eine enorm wichtige Rolle im Verlauf der Integration, er ist ein Antreiber davon. Der Europäische Gerichtshof spielt eine entscheidende Rolle in der Erschaffung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts. Diese wichtige Aufgabe verrichtet der Europäische Gerichtshof mit der Interpretation der Grundverträge und der sekundären Rechtsnormen. Die kasuellen Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes sind Teile des Gemeinschaftsrechts. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Urteile des Europäischen Gerichtshofes als strikt genommene Präzedenzfälle qualifizieren würden. Das Europäische Gerichtshof verfolgt im Allgemeinen seine eigenen Entscheidungen, aber der darf davon nötigenfalls auch abweichen. Dann ignoriert der Europäische Gerichtshof einfach seine frühere Rechtsprechung.

Der Europäische Gerichtshof passt sich in die Hierarchie der Gerichte der Mitgliedsstaaten nicht ein, der steht nicht am Gipfel des Gerichtswesens, der ist kein Teil des Justizsystems. Der Europäische Gerichtshof ist ein sui generis Organ, das sich durch das Vorabentscheidungsverfahren zu der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Mitgliedsstaaten knüpft. Dem Europäischen Gerichtshof ist durch das Vorabentscheidungsverfahren die Möglichkeit gewährt auf dem ganzen Gebiet der Gemeinschaft die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu versichern. Die Rechtsentwicklungstätigkeit des Europäischen Gerichtshofes wird hauptsächlich im Rahmen dieses Verfahrens verwirklicht, da sich mehr als die Hälfte der Verfahren des Europäischen Gerichtshofes auf Artikel 234. des EG-Vertrages beruht.

  

Europäischer Gerichtshof der Menschenrechte - Sitz: Strasbourg

Der Europäischer Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) wurde vom Abkommen über die Menschenrechte und Grundfreiheiten begründet, welches Abkommen in Rom am 4. November 1950 unterzeichnet wurde. In Ungarn wurde dieses Abkommen mit dem Gesetz Nr. XXXI. vom Jahre 1993 verkündet. Beim EGMR kann jeder einen Antrag stellen, dessen vom Abkommen gewährten Rechte verletzt wurden, und die Rechtsverletzung auch nach Erschöpfung aller Rechtsmittel nicht zu beseitigen war.